Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist die in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte FitME GmbH mit Sitz in der Zimmerstraße 3 in 04109 Leipzig. Die FitME GmbH wird vertreten durch Elsa Hubald und Mina-Luise Othmer.

1.2 Sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sind postalisch an die FitME GmbH mit der o.g. Adresse oder elektronisch an info@fitness-koenigin.de zu richten.

1.3 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Club Fitness Königin aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Club Fitness Königin zu nutzen. Die FitME GmbH behält sich vor, den Club Fitness Königin an Feiertagen geschlossen zu halten.

1.4 Die Nutzung der Einrichtung des Clubs Fitness Königin ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.

2. GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteile der Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und eventuell geänderter Leistungsangebote.

2.2 Die FitME GmbH ist berechtigt, die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Mitglieds ist. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrages und dieser allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen der FitME GmbH zumutbar ist. Im Falle von Änderungen wird die FitME GmbH den Mitgliedern das Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Das Mitglied kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs wird die FitME GmbH das Mitglied in der Änderungsmitteilung nach Beendigung der Frist besonders hinweisen.

3. MITGLIEDSCHAFT

3.1 Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des in dem Vertragsabschluss folgenden Monats, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Es besteht die Möglichkeit, unter anteiliger Berechnung des Mitgliedsbeitrags des laufenden Monats, die angebotenen Leistungen ab Abschlusstag zu nutzen (sog. Vorabnutzungsgebühr).

3.2 Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden.

3.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 4. MITGLIEDSBEITRÄGE, ZAHLUNGSWEISE

4.1 Die FitME GmbH bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren an. Hier werden die Beiträge jeweils am ersten Bank Tag eines Monats dem Konto des Mitglieds belastet. Bei anderer Zahlungsweise sind die jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.

4.2 Die FitME GmbH erteilt der Finion Capital den Auftrag zur Zahlungsabwicklung. Unter besonderen Umständen behält sich die FitME GmbH vor, den Mitgliedsbeitrag selbst einzuziehen.

4.3 Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart der gesamte Betrag im Voraus zu Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei der Mitgliedschaft mit Mindestlaufzeit auch die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung entsprechender Zahlungsart.

4.4 Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.

4.5 Im Falle jeder mangels Deckung oder mangels unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die FitME GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und durch die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied wirklich mit Zahlungen im Rückstand, die der Höhe nach dem Betrag von zwei Monatsbeiträgen entsprechen, kann die FitME GmbH die Mitgliedskarte des Mitglieds bis zum Ausgleich der ausstehenden Zahlungen sperren, die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen und/oder von dem Mitglied Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern.

4.6 Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr, die Gebühr für das Startpaket sowie die Verwaltungsgebühr sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.

4.7 Die FitME GmbH bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat die FitME GmbH umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle sechs Monate die Voraussetzungen selbstständig erneut zu belegen. Geschieht dies nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt und der monatliche Beitrag wird um den ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises ist nicht möglich.

4.8 Der monatliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch die FitME GmbH zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden.

5. MITGLIEDSAUSWEIS

5.1 Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt die FitME GmbH einen Mitgliedsausweis aus. Der Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von der FitME GmbH und ist nach Vertragsablauf an die FitME GmbH herauszugeben. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch des Mitgliedsausweises behält sich die FitME GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.

5.2 Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgliedsausweises sind dem Club unverzüglich mitzuteilen.

6. KÜNDIGUNG

6.1Vorauszahlungen müssen spätestens einen Monat vor Ablauf des 13. Monats schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Vorauszahlung automatisch um weitere 12 plus einen Monat verlängert.

6.2 Die Mitgliedschaft ohne feste Laufzeit kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Verträge mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

6.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform mit Unterschrift und ist an die FitME GmbH mit zugehörigem Kontakt zu richten (siehe 1.2).

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

6.5 Probezeit: Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden. Über die Gebühren für Startpaket, Verwaltung, Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.

 7. KRANKHEIT, SPORTUNFÄHIGKEIT, RUHEZEITEN

7.1 Bei durch das Mitglied nachgewiesener Krankheit oder berufsbedingter Abwesenheit kann die FitME GmbH dem Mitglied eine Ruhezeit von bis zu sechs Monaten gewähren. Das Mitglied muss die Ruhezeit schriftlich bei der FitME GmbH beantragen. Die Ruhezeit wird monatsweise gewährt und schließt sich an die vereinbarte Laufzeit der Mitgliedschaft an. Während einer Ruhezeit kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits sechs Monate gewährt wurden. Anstelle der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an den Vertrag angehängten Ruhezeit.

7.2 Der Antrag ist im Club Fitness Königin an die FitME GmbH spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Beginn der Erkrankung/ Sportunfähigkeit der FitME GmbH im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.

8. ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN

8.1 Die FitME GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten des Clubs Fitness Königin in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur-und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt wurde.

8.2 Aus der Änderung der Öffnungszeiten entsteht für das Mitglied kein Sonderkündigungsrecht.

9. ÄNDERUNG DER VERTRAGSDATEN

9.1 Änderungen der Vertragsdaten sind unverzüglich an die unter 1.2 genannte Anschrift schriftlich zu übermitteln. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

10. HAFTUNG

10.1 Die Haftung von der FitME GmbH, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird in Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.

11. DATENSCHUTZ UND INFORMATION NACH ART. 13 DSGVO

11.1 Die FitME GmbH nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir behandeln diese Daten stets vertraulich und zweckbestimmt nach Maßgabe der Datenschutzgesetze und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Verantwortliche Stelle für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die in der Mitgliedschaftsvereinbarung angegebene FitME GmbH.

11.2 Mit der Mitgliedschaft erheben wir die vom Mitglied angegebenen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Kontoverbindung, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) und Daten zur Clubnutzung in der Fitness Königin (Anwesenheits-/Zutrittsdaten), die zum Zwecke der Vertragsverwaltung- und erfüllung erforderlich sind sowie zur Trainingsgestaltung und – optimierung verarbeitet und genutzt werden. Die Zustimmung des Mitglieds vorausgesetzt, nutzen wir die Daten auch zum Zwecke der Kommunikation, um dem Mitglied Informationen zum Club Fitness Königin sowie zur allgemeinen Fitness-, Trainings- und Ernährungsthemen nebst Empfehlungen und Reports der Trainer zur Verfügung zu stellen. Daneben erheben und verarbeiten wir Gesundheitsdaten wie Gewicht, Größe, Blutdruck, Erkrankungen und Beschwerden ebenso wie den Zustand der Fitness & Ernährungsgewohnheiten des Mitglieds, um die persönliche Verfassung damit des Mitglieds im Rahmen der Trainingsplanung- und optimierung sowie zur Notfallvorsorge berücksichtigen zu können, soweit das Mitglied sich damit einverstanden erklärt. Hierzu kann ein Fitness- und Ernährungsprofil mit dem Mitglied angelegt werden.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vertragsbeziehung und die Einwilligung des Mitglieds.

Die von der FitME GmbH erhobenen Daten werden in Papierform sowie in elektronischer Form gespeichert und verarbeitet. Gesundheit- und Ernährungsdaten werden ohne Anlage von elektronischen Profilen gespeichert. Sie werden ausschließlich von der FitME GmbH, deren Mitarbeitern und Auftragsverarbeitern als Empfänger unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit nicht eine ausdrückliche Einwilligung erfolgt oder hierfür eine rechtliche Grundlage existiert (z.B. gesetzliche Verpflichtung).

Das Mitglied kann jederzeit Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Berichtigung (Art.16 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Darüber hinaus bestehen die Rechte auf Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht der Datenübertragungsbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde besteht.

Die FitME GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur solange dies zur Vertragserfüllung, der Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zu den in der Einwilligung angegebenen Zwecken erforderlich ist. Ist die Verarbeitung zu vorgenannten Zwecken nicht erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht, soweit nicht die weitere Verarbeitung zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (drei bis zehn Jahre) oder der Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften (in der Regel 3. In gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre) erforderlich ist oder das Mitglied in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs.1 S.1 lit a DSGVO eingewilligt hat.

Soweit das Mitglied personenbezogene Daten, insbesondere Trainings- und Gesundheitsdaten, auf eigenen Unterlagen oder Datenträgern führt und im Club Fitness Königin verwahrt, werden diese Daten nicht von der Fitnesskönigin verarbeitet oder genutzt. Das Mitglied ist für die Datensicherheit dieser Unterlagen oder Datenträger selbst verantwortlich.

12. VIDEOÜBERWACHUNG

12.1 Soweit im Club Fitnesskönigin eine Videoüberwachung erfolgt, ist dies im bzw. am Club deutlich gekennzeichnet. Überwacht wird nur der innere Trainings- und Eingangsbereich zum Zwecke der Sicherheit, der Ausübung des Hausrechts und zur Verfolgung von Straftaten. Eine Videoüberwachung erfolgt nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, da in diesen Zeiten das Training unbeaufsichtigt sein kann. Erhobene Daten sind die Bildnisse der abgebildeten Personen. Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle eines Straftatverdachtes oder in Notfällen eingesehen und regelmäßig spätestens 72 Stunden nach der Aufnahme gelöscht. Es gelten im Übrigen die vorgenannten Informationen und Regelungen zum Datenschutz unter Ziffer 11.

13. TEILNAHMEBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSKONZEPT

13.1 Die FitME GmbH ist keine medizinische Organisation und ersetzt diese nicht. Entlang der Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung agiert die FitME GmbH als reiner Ernährungsinformant, und die allgemeinen Ernährungsinformationen basieren auf den von der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) festgelegten Richtlinien und entsprechen somit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wird der Club allgemeine Ernährungsvorschläge,-informationen und Tipps geben. Vom Ernährungskonzept ausgeschlossen sind Kinder unter 14 Jahren, Schwangere, Frauen mit diagnostizierten Essstörungen oder einem BMI, der außerhalb der Spanne von 18,5-39,9 liegt. Die FitME GmbH rät, die empfohlenen regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Arzt wahrzunehmen, insbesondere wenn Bedenken hinsichtlich der Gesundheit vorliegen, eine spezielle Diät zur Behandlung von Krankheiten eingehalten werden muss oder vom Arzt verordnete Medikamente eingenommen werden müssen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

(Stand April 2024)